Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastung
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastung
Psychische Belastung erkennen, verstehen und wirksam bearbeiten – rechtssicher und praxisnah.
Psychische Gesundheit ist ein wesentlicher Faktor für Leistungsfähigkeit, Motivation und langfristige Beschäftigungsfähigkeit. Gleichzeitig sind psychische Fehl-Belastungen ein fester Bestandteil der modernen Arbeitswelt – oft schwer zu greifen, aber mit weitreichenden Folgen für die Beschäftigten und das Unternehmen.
Gesetzlicher Auftrag – und praktische Herausforderung
Arbeitgeber sind verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen systematisch zu erfassen (§ 5 ArbSchG). In der Praxis ist das leichter gesagt als getan:
- Was genau gilt als psychische Belastung?
- Wie lässt sich diese erfassen, ohne Stigmatisierung oder Widerstand auszulösen?
- Welche Verfahren sind geeignet – und was ist überhaupt verhältnismäßig?
Was ich für Sie tun kann
Ich begleite Unternehmen und Einrichtungen bei der Einführung, Umsetzung oder Weiterentwicklung einer Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastung – individuell angepasst, praxistauglich und dialogorientiert.
Mein Angebot umfasst:
- Beratung zur methodischen Vorgehensweise (z. B. qualitative und quantitative Verfahren, Beteiligungsformate)
- Begleitung bei der Planung und Durchführung (z. B. moderierte Analyseworkshops)
- Auswertung und strukturierte Rückmeldung der Ergebnisse
- Unterstützung bei der Maßnahmenentwicklung – gemeinsam mit Beschäftigten, Führungskräften oder Steuergruppen
- Reflexion und Dokumentation des Gesamtprozesses
Dabei orientiere ich mich an den Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), am Stand der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse – und an den konkreten Gegebenheiten in Ihrem Betrieb.
Ich bringe Erfahrung aus verschiedenen Branchen mit, u. a. aus dem Sozial- und Gesundheitswesen, und verbinde psychologisches Know-How mit einem Gespür für betriebliche Realitäten. Wichtig ist mir eine Kultur des Zuhörens und des gemeinsamen Verstehens. Nach dem Motto: Nachhaltige Veränderungen entstehen, wenn Betroffene zu Beteiligten werden.